Im Kassengewölbe auf dem Jakobskirchhof wurde Friedrich Schiller in der Nacht vom 11. zum 12. Mai 1805 beigesetzt. 1827 erfolgte die Überführung seines vermeintlichen Leichnams in die Fürstengruft. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass die Gebeine jedoch von anderen Personen stammen. Der Sarg in der Fürstengruft ist heute leer.

Geschichte

Um 1712/13 ließ sich der Landrentmeister Christoph Jenichen auf dem Jakobskirchhof eine Begräbnisstätte, bestehend aus einem unterirdischen Gruftgewölbe und pavillonartigen Aufbau, errichten. 1742 ging sie in den Besitz des fürstlichen Landschaftskasse-Direktoriums über. Daher stammt die Bezeichnung „Kassengewölbe“.       

Die Behörde stellte die Gruft hohen Standespersonen zur Verfügung, die – wie im Falle Schillers – keine eigene Begräbnisstätte besaßen. Bis zur Schließung 1826 wurden im Gewölbe 64 Personen beigesetzt. 1826/27 und 1911/14 fanden Grabungen und Umbettungen der vermeintlichen Gebeine Schillers in die Fürstengruft statt. Genanalysen im Rahmen eines von 2006 bis 2008 durchgeführten Forschungsprojektes widerlegten eine Zugehörigkeit zu dem Dichter.

Gisebert Nemetscheck, Kassengewölbe in Weimar, 1829
Gisebert Nemetscheck, Das Kassengewölbe in Weimar, 1829

Mit der Umbettung der Friedrich Schiller zugeschriebenen Gebeine verlor das Kassengewölbe an Bedeutung. Der Friedhof verfiel. Die Stadt Weimar bemühte sich um den Erwerb des Areals zur Umgestaltung in eine Grünanlage. 1854 gestattete Carl Alexander die Besitzübernahme: Das Gruftgewölbe wurde verfüllt und der Pavillon abgerissen.

Das heutige Gebäude ist eine dem historischen Vorbild angenäherte Rekonstruktion von 1927, die sich über den alten Grundmauern erhebt. Im Inneren des Kassengewölbes befinden sich Steintafeln mit den Namen der Bestatteten, darunter Louise von Göchhausen, die Hofdame der Herzogin Anna Amalia. Eine Gedenktafel erinnert an die hier im Mai 1805 stattgefundene Beisetzung Schillers.

Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.